Allgemeine Bedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN VON KROFTMAN

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1. Begriffsbestimmungen
1.1. In diesen Allgemeinen Bedingungen wird verstanden unter:
Kunde: Die natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit Kroftman abschließt oder vor dem Abschluss eines Vertrags ein Angebot anfordert;
Kroftman: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts („besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid“) Kroftman Structures B.V., eingetragen in das Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 09168984;
Angebot: das von Kroftman unterbreitete Angebot zum Abschluss eines Vertrags;
Bestellungs- oder Auftragsbestätigung: Die schriftliche Bestätigung eines Vertrags durch Kroftman
Vertrag: Der zwischen Kroftman und dem Kunden zustande gekommene Vertrag über den Verkauf und die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Tätigkeiten;
Tätigkeiten: Die von Kroftman im Rahmen des Vertrags ausgeführten Montagetätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten.

Artikel 2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Bedingungen
2.1. Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen finden Anwendung auf alle von Kroftman unterbreiteten Angebote und von Kroftman abgeschlossenen Verträge.
2.2. Wenn und insofern der Kunde Kroftman mit der Montage der verkauften und gelieferten Waren beauftragt hat, finden auf den jeweiligen Vertrag auch die „Montagebedingungen von Kroftman“ Anwendung.
2.3. Abweichungen von den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen oder Ergänzungen derselben gelten ausschließlich unter der Voraussetzung, dass diese schriftlich, worunter auch auf elektronischem Weg zu verstehen ist, vereinbart wurden.
2.4. Die Anwendung der allgemeinen Bedingungen des Kunden wird ausgeschlossen.
2.5. Durch den Abschluss eines Vertrags verzichtet der Kunde auf eventuell von ihm/ihr selbst verwendete allgemeine Bedingungen, so dass auf alle Verträge ausschließlich die Allgemeinen Bedingungen von Kroftman anwendbar sind.
2.6. Sollten diese Allgemeinen Bedingungen von dem Vertrag abweichende Bestimmungen enthalten, so ist der Vertrag maßgeblich.
2.7. Sollte sich eine Bestimmung in den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen als nicht rechtskräftig erweisen, so bleibt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen davon unbeschadet. In einem solchen Fall ist die nichtige Bestimmung von den Parteien im gegenseitigen Einvernehmen durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem Inhalt der nicht rechtskräftigen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
2.8. Der niederländische Wortlaut des Vertrags und der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie von Angeboten und Rechnungen gilt als ursprünglicher und maßgeblicher Text.

Artikel 3. Angebote
3.1. Die von Kroftman abgegebenen Angebote sind unverbindlich und können jederzeit widerrufen werden, auch wenn darin eine Annahmefrist genannt wird.
3.2. Beschreibungen, Abbildungen, Muster und/oder Proben, mit denen der Kunde über angebotenen Waren informiert wird, vermitteln nur einen allgemeinen Eindruck in Bezug auf die fraglichen Waren.
3.3. Die in Artikel 3.2 erwähnten Informationen (wozu auch Anzeigen und Preislisten gehören) bilden keinen Bestandteil des zwischen Kroftman und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags, sodass der Kunde daraus keinerlei Rechte ableiten kann.
3.4. Falls der Kunde in der Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, finden die Artikel 6:227b Absatz 1 und 6:227c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs („Burgerlijk Wetboek“) keine Anwendung.

Artikel 4. Zustandekommen des Vertrags
4.1. Der Vertrag kommt zustande durch die Bestätigung der Bestellung oder des Auftrags seitens Kroftman, oder dadurch, dass Kroftman mit der Ausführung der Bestellung oder des Auftrags beginnt, unabhängig davon, ob dies aufgrund eines vorher abgegebenen Angebots geschieht.
4.2. Wird die Bestellung oder der Auftrag vom Kunden mündlich erteilt, so gilt die von Kroftman abgegebene schriftliche Bestätigung als zutreffende Wiedergabe des Vertragsinhalts, außer wenn der Kunde Kroftman unverzüglich davon in Kenntnis setzt, dass er Einwendungen gegen diese Wiedergabe hat.
4.3. Bis zum Zeitpunkt des Eingangs der vereinbarten Anzahlung bei Kroftman kann der Kunde die Bestellung oder den Auftrag noch kostenlos stornieren. Nach Eingang der vereinbarten Anzahlung bei Kroftman kann der Kunde die Bestellung oder den Auftrag nicht mehr stornieren. Falls der Kunde die Bestellung oder den Auftrag storniert, kann der Kunde keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der vereinbarten Anzahlung durch Kroftman erheben.
4.4. Eine Änderung der Bestellung oder des Auftrags ist bei nicht kundenspezifischen Wünschen möglich. Wenn eine Änderung möglich ist, kann dies dazu führen, dass die zugesagte Lieferzeit geändert wird und dass dem Kunden die folgenden Änderungskosten in Rechnung gestellt werden:

Art der Änderung

Änderungskosten

Änderung der Farbkombination

Nach Anzahlung nicht möglich

Streichung von Optionen/ Auftragszeilen (ohne Transport)

Nach Anzahlung nicht möglich

Änderung Montageverfahren (Betonanker oder Erdspieße)

Vor dem Transport zum Kunden: 550 €,-

Änderung Montageverfahren (Betonanker oder Erdspieße)

Nach dem Transport zum Kunden: auf Anfrage

Hinzufügung zusätzlicher Optionen/ Auftragszeilen (ohne Transport)

Vor dem Transport zum Kunden: 350 €,-

Hinzufügung zusätzlicher Optionen/

Auftragszeilen (ohne Transport)

Nach dem Transport zum Kunden: auf Anfrage

Sonstige Anpassungen:

auf Anfrage


4.5.
In Ermangelung einer Bestätigung im Sinne von Artikel 4.1 und 4.2 gilt die Rechnung von Kroftman als Bestellungs- oder Auftragsbestätigung.

Artikel 5. Preise
5.1. Die angebotenen und vereinbarten Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer.
5.2. Nicht enthalten in den angebotenen und vereinbarten Preisen sind außerdem:
2.a. Entladungskosten;
2.b. Transportkosten;
2.c. Versicherungskosten;
2.d. Montagekosten;
2.e. Kosten für Gebühren oder sonstige behördliche Abgaben;
2.f. sonstige Kosten Dritter.
5.3. Falls sich der Vertrag auch auf die Montage der verkauften und gelieferten Waren erstreckt, so wird der Preis der Montagetätigkeiten entweder gesondert im Angebot oder in einem ergänzenden Angebot aufgeführt.
5.4. Alle Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags geltenden Gestehungspreisen, einschließlich Steuern, Transportkosten, Einfuhrabgaben und aller eventuellen anderen behördlichen Abgaben. Sofern in dem Zeitraum zwischen dem Abschluss des Vertrags und der Lieferung eine Erhöhung der Gestehungspreise eintritt, wie unter anderem beispielsweise durch Kursveränderungen oder eine Preiserhöhung des Frachtführers, ist Kroftman berechtigt zur Vornahme einer entsprechenden Erhöhung der vereinbarten Preise, woraufhin der Kunde an diesen erhöhten Preis gebunden ist.
5.5. Kroftman ist dazu berechtigt, Mehrleistungen gesondert in Rechnung zu stellen.
5.6. Unter Mehrleistungen im Sinne von Artikel 5.5 sind zu verstehen: Alle auf schriftliches oder mündliches Ersuchen des Kunden oder mit schriftlicher oder mündlicher Zustimmung des Kunden von Kroftman erbrachten Leistungen, die nicht im Umfang des ausdrücklich festgelegten Inhalts des Vertrags in Bezug auf die Lieferung von Waren und/oder die Ausführung von Tätigkeiten enthalten sind.

Artikel 6. Lieferung
6.1. Die Lieferung erfolgt an dem vereinbarten Bestimmungsort sowie entsprechend den Bestimmungen der jeweils letztgültigen Incoterms, wie jeweils in der Bestellungs- oder Auftragsbestätigung angegeben.
6.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass an dem vereinbarten Bestimmungsort zu dem vereinbarten Lieferzeitpunkt ein Gabelstapler (Hubkraft 1500 kg) mit Fahrer anwesend ist, sodass die Waren sofort entladen werden können.
6.3. Die angegebenen Lieferzeiten gelten als Richtwerte und sind nicht als Ausschlussfristen aufzufassen. Eine Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit gilt nicht als Nichterfüllung auf Seiten von Kroftman.
6.4. Weiterhin wird die Lieferzeit auf jeden Fall um den Zeitraum verlängert, während dessen der Kunde sich im Hinblick auf die Erfüllung jeglicher vertraglicher Verpflichtungen im Verzug befindet, wie unter anderem die Verpflichtung zur Bezahlung (Vorauszahlung) und/oder zur Sicherheitsleistung, unbeschadet des Rechts von Kroftman, in solchen Fällen den Vertrag gemäß den Bestimmungen des Artikels 16.1 aufzulösen.

Artikel 7. Zahlung
7.1. Die Zahlung hat zu dem vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen, oder, falls kein Zeitpunkt vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne dass der Kunde sich dabei auf eine Verrechnung oder Aussetzung berufen kann.
7.2. Wenn der Kunde nicht innerhalb der 7.1 erwähnten Frist bezahlt hat, gilt er als von Rechts wegen im Verzug befindlich und hat Kroftman, ohne dass dazu eine vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist, das Recht, dem Auftraggeber ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung die gesetzlichen Handelszinsen kraft Artikel 6:119a niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs („Burgerlijk Wetboek“) in Rechnung zu stellen.
7.3. Alle Kroftman für die Beitreibung der Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Kroftman anfallenden Kosten gehen auf Rechnung des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten (worunter auch eine angemessene Vergütung des Kroftman für die Beitreibung entstandenen Zeitaufwands) werden angesetzt auf 15 % der geschuldeten Grundsumme, mit einem Mindestbetrag von 500,00 €.
7.4. Der Kunde hat Kroftman auf die erste entsprechende Aufforderung eine (ggf. zusätzliche) Sicherheit für die Bezahlung zu leisten.
7.5. Kroftman hat vor Anfang der Tätigkeiten sowie zwischenzeitlich das Recht, die Ausführung der Tätigkeiten bis dem Zeitpunkt auszusetzen, zu dem der Kunde einen nach billigem Ermessen festgestellten Vorschuss für die auszuführenden Tätigkeiten bezahlt hat oder dafür eine Sicherheit geleistet hat.

Artikel 8. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
8.1. Der Gefahrübergang für die verkauften Waren auf den Kunden findet zu dem Zeitpunkt statt, zu dem diese an dem vereinbarten Bestimmungsort angekommen sind.
8.2. Die Entladung der verkauften Waren findet durch den Kunden und auf Risiko des Kunden statt. Der Kunde ist jederzeit dazu berechtigt, die verkauften Waren vor der Entladung zu inspizieren. Durch die Entladung akzeptiert der Kunde die korrekte und fehlerlose Lieferung der verkauften Waren.
8.3. Alle von Kroftman gelieferten Sachen bleiben bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde alle seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kroftman aufgrund irgendeines mit Kroftman abgeschlossenen Vertrags über die Lieferung von Waren oder die Ausführung von Arbeiten, einschließlich aller ggf. anlässlich der Nichterfüllung solcher Verträge entstandenen Forderungen, erfüllt hat, Eigentum von Kroftman. Kroftman ist dazu berechtigt, die Nutzung der Waren durch den Kunden zu untersagen oder auf eine von Kroftman selbst gewählte Weise unmöglich zu machen.
8.4. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die von Kroftman gelieferten Waren auf eigene Rechnung getrennt von den anderen Waren zu lagern, die sich in seiner Verwahrung befinden, und zwar in solcher Weise, dass die von Kroftman gelieferten Waren sofort als Eigentum von Kroftman identifiziert werden können.
8.5. Im Fall der Weiterlieferung von von Kroftman gelieferten Waren im Rahmen der normalen Geschäftsausübung des Kunden wird durch den Kunden im Voraus ein besitzloses Pfandrecht an diesen Waren zu Gunsten von Kroftman bestellt, das zur Sicherheitsleistung für die Erfüllung aller Forderungen, die Kroftman zum Zeitpunkt der Bestellung des besitzlosen Pfandrechts noch gegen den Kunden haben sollte oder künftig haben wird, dient.

Artikel 9. Geistige Eigentumsrechte
9.1. Kroftman ist der Eigentümer und exklusive Rechtsinhaber im Hinblick auf den Namen und das Logo der Firma,  Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Arbeitsmethoden, Verfahren usw.
9.2. Es ist dem Kunden untersagt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Kroftman die Gegenstände geistigen Eigentums im Sinne von Artikel 9.1 zu nutzen.

Artikel 10. Datenschutz, Datenverarbeitung und Gewährleistung der Datensicherheit
10.1. Falls Kroftman dies für die Ausführung des vorliegenden Vertrags für bedeutsam hält, hat der Kunde Kroftman auf entsprechenden Wunsch unverzüglich schriftlich über die Weise zu informieren, in der der Kunde seine gesetzlichen Verpflichtungen aufgrund der datenschutzrechtlichen Vorschriften umsetzt.
10.2. Der Kunde hat Kroftman schadlos zu halten hinsichtlich aller Ansprüche von Personen, von denen personenbezogene Daten im Rahmen einer von dem Kunden vorgenommenen Verarbeitung verarbeitet wurden bzw. verarbeitet werden werden oder für die der Kunde aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen auf andere Weise verantwortlich ist, außer wenn der Kunde nachweist, dass die dem Anspruch zugrunde liegenden Fakten ausschließlich von Kroftman zu vertreten sind.
10.3. Die Verantwortung für die Daten, die unter Zuhilfenahme einer von Kroftman erbrachten Dienstleistung verarbeitet werden, liegt ausschließlich beim Kunden. Der Kunde hat Kroftman dafür einzustehen, dass der Inhalt, die Nutzung und/oder die Verarbeitung der Daten nicht unrechtmäßig ist/sind und davon keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hat Kroftman schadlos zu halten hinsichtlich aller auch immer begründeten Ansprüche oder Forderungen Dritter im Zusammenhang mit diesen Daten oder mit der Ausführung des Vertrags.
10.4. Falls Kroftman aufgrund des Vertrags dazu verpflichtet ist, eine Informationsabsicherung vorzusehen, so muss diese Absicherung die von den Parteien vertraglich für diese Informationsabsicherung vereinbarten Spezifikationen erfüllen. Kroftman steht nicht dafür ein, dass die Informationsabsicherung unter allen Umständen zielführend ist. Enthält der Vertrag keine ausdrückliche Beschreibung der Absicherung, so muss die Absicherung dem Niveau entsprechen, das in Anbetracht des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der mit dem Ergreifen der Schutzmaßnahmen verbundenen Kosten nicht unverhältnismäßig ist.
10.5. Falls bei der Ausführung des Vertrags oder auf andere Weise Computer-, Daten- oder Telekommunikationseinrichtungen benutzt werden, so hat Kroftman das Recht, dem Kunden Zugangs- oder Identifikationscodes zuzuweisen. Kroftman ist weiterhin dazu berechtigt, die zugewiesenen Zugangs- oder Identifikationscodes zu ändern. Der Kunde hat die Zugangs- und Identifikationscodes vertraulich und sorgfältig zu behandeln und darf diese nur autorisierten Mitarbeitenden bekanntgeben. Kroftman übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Kosten, die auf einen eventuellen Gebrauch bzw. Missbrauch der Zugangs- und Identifikationscodes zurückzuführen sind, außer wenn der Missbrauch als direkte Folge einer von Kroftman zu vertretenden Verletzung oder Unterlassung möglich wurde.

Artikel 11. Werbung
11.1. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach der Ankunft am Bestimmungsort auf Fehlmengen und/oder Mängel zu kontrollieren.
11.2. Beschwerden im Hinblick auf gelieferte Waren müssen vom Kunden sofort auf dem Transportdokument oder auf dem Lieferschein angegeben werden.
11.3. Sichtbare Mängel an den gelieferten Waren müssen so schnell wie möglich, aber auf jeden Fall innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Waren bei Kroftman unter der E-Mail-Adresse service@kroftman.com gemeldet werden, und zwar unter Angabe von (1) der Nummer der Auftragsbestätigung, (2) der Art und einer Beschreibung der Beschwerden, und (3) weiterhin mit deutlicher Abbildungen der angeführten Mängel/Beschwerden; in Ermangelung dessen ist Kroftman nicht zur Behebung der angeführten Mängel verpflichtet. Die Mängel können nach Wahl des Kunden auch über den Beschwerde-Desk im Kunden-Account gemeldet werden.
11.4. Eine Ingebrauchnahme der Waren und/oder der Weiterverkauf der Waren gelten als Abnahme durch den Kunden.
11.5. Der Käufer hat Kroftman alle eventuellen verborgenen Mängel innerhalb von fünf Werktagen, nachdem diese festgestellt wurden oder angemessenerweise festgestellt hätten werden können, schriftlich zu melden.
11.6. Im Fall einer Beschwerde im Sinne des vorliegenden Artikels hat der Kunde die von ihm beanstandeten Waren zur genaueren Inspektion für Kroftman zur Verfügung zu halten. Auch weiterhin ist der Kunde dazu verpflichtet, seine Mitwirkung zu einer eventuellen Inspektion der Waren zu leisten und Kroftman erforderlichenfalls Zugang zu den Gebäuden zu gewähren, in denen die Waren sich befinden.
11.7. Eine Rücksendung von Waren ist ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Kroftman zulässig, wobei Kroftman dazu berechtigt ist, bestimmte Bedingungen zu stellen, unter anderem im Hinblick auf die Kosten und die Weise der Rücksendung.
11.8. Eine Beschwerde im Sinne dieses Artikels berechtigt den Kunden nicht dazu, seine (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber Kroftman auszusetzen und/oder eine Aufrechnung in Anspruch zu nehmen.
11.9. In Ermangelung einer rechtzeitigen Meldung im Sinne dieses Artikels erlischt das Recht des Kunden, sich auf eine Nichterfüllung zu berufen.
11.10. Kroftman haftet auf gar keinen Fall für Mängel an gelieferten Waren, wenn deren Montage nicht von Kroftman oder im Namen von Kroftman ausgeführt worden ist oder wenn auf irgend eine andere Weise eine Bearbeitung oder Verarbeitung der Waren durch Dritte stattgefunden hat.

Artikel 12. Garantie
12.1. Kroftman garantiert die Tauglichkeit der von Kroftman gelieferten Waren, und zwar in dem Sinne, dass hinsichtlich der Beurteilung der Art, der Qualität und der Abmessungen der gelieferten Waren sowie der Weise der Ausführung der Vertragsinhalt maßgeblich ist.
12.2. Kroftman kann ausschließlich an die von Kroftman gewährten Garantiebestimmungen gehalten werden, wenn und insofern der Kunde die Beschwerden/Mängel gemäß den Bestimmungen des Artikels 11.3 rechtzeitig bei Kroftman gemeldet hat.
12.3. Die im Abschnitt 12.1 erwähnte Garantie gilt für den bzw. die auf der Webseite von Kroftman (www.kroftman.com) für die jeweilige Produktgruppe erwähnten Zeitraum und Bedingungen, tritt in Kraft zum Zeitpunkt der Lieferung und beinhaltet ausschließlich, dass Kroftman dazu verpflichtet ist, fehlende Waren nachzuliefern, gelieferte Waren zu ersetzen und/oder zu reparieren oder die gelieferten Waren zurückzunehmen, und zwar nach Ermessen von Kroftman.
12.4. Falls für ein Produkt eine zeitlich gestaffelte Garantie erteilt wird, wird Kroftman erst beurteilen, ob die Garantieanfrage begründet ist. Wird die Garantieanfrage für begründet gehalten, so wird Kroftman dem Käufer einen prozentualer Nachlass für die Lieferung eines ersetzenden Teils zu dem zu dem fraglichen Zeitpunkt geltenden Verkaufspreis gewähren. Montage(kosten) ist/sind von der Garantie ausgeschlossen. Die zeitlich gestaffelte Garantie wird linear pro Monat berechnet, und zwar beginnend ab dem Lieferzeitpunkt der Waren bis zum Zeitpunkt der Meldung des Garantieanspruchs bei Kroftman.
Beispiel: wenn bei einem Produkt mit einer zeitlich gestaffelten Garantie mit einer Gesamtdauer von 10 Jahren (120 Monaten) 12 Monate nach der Lieferung einem begründeten Garantieanspruch stattgegeben wird, wird anschließend ein Nachlass von 90 % auf das jeweilige Ersatzteil gewährt.
12.5. Die Garantie im Sinne des vorliegenden Artikels gilt nicht, wenn:
5.a. der Kunde seine Verpflichtungen im Sinne von Artikel 11 (Reklamationen) nicht erfüllt hat;
5.b. der Mangel zurückzuführen ist auf eine normale Abnutzung, unsachgemäße oder unrichtige Nutzung, nicht ausreichende sachverständige und nachweisliche Instandhaltung, eine Nichtbefolgung der mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Kroftman im Hinblick auf die Verwendung und/oder Instandhaltung der gelieferten Waren seitens des Kunden;
5.c. der Kunde ohne schriftliche Zustimmung von Kroftman Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Waren ausführt;
5.d. der Mangel aus einem Fehler in einem/einer vom Kunden stammenden Entwurf, Zeichnung, Spezifikation oder Anweisung herrührt.

Artikel 13. Einwirkung höherer Gewalt
13.1. Falls Kroftman den Vertrag infolge einer nicht von Kroftman zu vertretenden Ursache (worunter unter anderem, aber nicht nur zu verstehen sind: Witterungsbedingungen, unter anderem Windstärken über Windstärke 5, Pandemie, Personalmangel, Transportbehinderungen, Kriegsumstände, Stagnation der Zulieferung sowie Stagnation des geregelten Betriebsablaufs innerhalb des Unternehmens des Kunden) nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, so wird die Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags ausgesetzt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Kroftman zur nachträglichen Erfüllung des Vertrags in der Lage ist, ohne dass der Kunde einen Anspruch auf Erfüllung und/oder Schadenersatz geltend machen kann.
13.2. Dauert die in Artikel 13.1 dargestellte Situation länger als einen Monat an, so ist Kroftman berechtigt zur Auflösung des Vertrags, ohne dass der Kunde in diesem Fall einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.
13.3. In der in Artikel 13.2 dargestellten Situation hat der Kunde nicht das Recht zur Auflösung des Vertrags, außer wenn er/sie nachweisen kann, dass die Erfüllung von wesentlicher Bedeutung für seine/ihre Betriebsführung ist. In diesem Fall muss die Auflösung schriftlich und spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Ablauf der Frist von einem Monat stattfinden.

Artikel 14. Haftung Kroftman
14.1. Sollte Kroftman, unter Berücksichtigung der gesetzlichen, im Vertrag und in den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen, gegenüber dem Kunden haftbar sein, so wird diese Haftung beschränkt auf den Rechnungswert der gelieferten Waren und/oder Tätigkeiten, die den Schaden verursacht haben, wobei ein Höchstwert von € 50.000,00 gilt.
14.2. Kroftman übernimmt keinerlei Haftung für direkte und/oder indirekte Folgeschäden, wie unter anderem Schäden infolge von Betriebsstörungen und Produktionsverlust.
14.3. Kroftman übernimmt außerdem keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Schäden, wie unter anderem Schäden infolge von Cybercrime.
14.4. Der Kunde hat Kroftman für alle eventuellen Ansprüche Dritter, die aus den von Kroftman ausgeführten Tätigkeiten herrühren, schadlos zu halten.

Artikel 15. Verfallklausel
15.1. Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs („Burgerlijk Wetboek“) sowie unbeschadet der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen werden Forderungen des Kunden aufgrund des Vertrags hinfällig, wenn die jeweilige Forderung nicht innerhalb eines Jahres, nachdem die Tatsachen, auf denen die Forderung basiert, beim Kunden bekannt waren oder nach billigem Ermessen bekannt hätten sein können, bei dem zuständigen Gericht anhängig gemacht worden ist.

Artikel 16. Beendigung des Vertrags
16.1. Falls der Kunde:
1.a. sich eine Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zuschulden kommen lässt;
1.b. den (vorläufigen) gerichtlichen Zahlungsaufschub oder die Eröffnung des Vergleichsverfahrens oder eines anderen Zahlungsunfähigkeitsverfahrens beantragt;
1.c. für insolvent erklärt wird;
1.d. (im Falle einer natürlichen Person) zur gesetzlichen Schuldensanierungsregelung für natürliche Personen zugelassen wird;
1.e. sein Unternehmen liquidiert oder ganz oder teilweise an einen Dritten überträgt;
1.f. durch eine Pfändung/Beschlagnahme die Verwaltung über sein Vermögen ganz oder teilweise verliert,
so ist Kroftman ist berechtigt zur Aussetzung oder zur ganzen oder teilweisen Auflösung des Vertrags ohne vorherige Inverzugsetzung.

Artikel 17. Schlussbestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand
17.1. Alle zwischen Kroftman und dem Kunden abgeschlossenen Verträge unterliegen dem niederländischen Recht, wobei das Wiener Kaufrechtsübereinkommen (Convention on International Sales of Goods 1980) ausdrücklich ausgeschlossen wird.
17.2. Der Gerichtsstand für alle aus den zwischen Kroftman und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen ggf. herrührenden Streitigkeiten ist das Zivilgericht des Gerichtsbezirks Gelderland, unbeschadet des Rechts von Kroftman, sich an ein anderes, kraft Gesetzes befugtes Gericht zu wenden.