Sie finden in den Produktspezifikationen die Wind- und Schneehöchstlast aus der offiziellen Statik. Wir empfehlen Ihnen, das Produkt ausschließlich in Wind- und Schneezonen aufzustellen, die innerhalb dieser Normen liegen. Sollten Sie sich trotzdem dazu entscheiden, die Lagerhalle oder das Zelt in einem Bereich mit höheren Wind- und Schneehöchstlasten aufzustellen, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Außerdem erlischt in diesem Fall die Gewährleistung.
Für den permanenten Bau ist meist eine Baugenehmigung erforderlich. Für die örtlichen Vorschriften verweisen wir Sie auf die Landesbauordnungen der verschiedenen Bundesländer.
Kroftman stellt eine Allgemeine Statik für Mehrfachverwendung’ und Allgemeine Bauzeichnungen entsprechend Eurocode kostenlos zur Verfügung.
WICHTIG: Die Bauzeichnungen PDF-Datei ausdrucken auf Papierformat A3 und die Druckereinstellung ′Seiten skalieren′ ausschalten für den vorgeschriebenen Zeichnungsmaβstab von 1:100.
Wenn Ihr Bauamt eine ortsbezogene Statik verlangt, arrangieren wir dies gerne für einen Aufpreis.
Für Fliegende Bauten (Aufstellung maximal 5 Jahre) wie z.B. Lagerzelte, Industriezelte, Containerüberdachungen und Leichtbauhallen gelten in der Regel leichtere Vorschriften.