Montagebedingungen

Baustellebedingungen

Downloads montagebedingungen
Downloads bedingungen für die inspektion

  • Die erste Bauinspektion geht zu Lasten von Kroftman;
  • Eine Gebäudeinspektion wird auf die Anzeige, Bereitschaft, des Kunden hin geplant;
  • Damit die Baustelle genehmigt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (Untergrund, Arbeits-, Beschäftigung- und Standorteinrichtungen) (baufertig)
  • Sollte die Baustelle nach Eintreffen des Bauinspektors immer noch nicht fertig sein, kann es sein, dass eine erneute Inspektion auf Kosten des Auftraggebers stattfinden muss;
  • Die Kosten (€500,-) für eine Nachprüfung gehen zu Lasten des Kunden;
  • Kroftman wird erst nach Genehmigung durch den Bauinspektor einen Montagetermin durchführen;
  • Der Montagetermin findet mindestens 4 Wochen nach der Inspektion statt.

Die Boden:

  • Betonplatte:
Dimensionierung Bauzeichnung seite 3.
  • Streifen Fundament:
Dimensionierung Bauzeichnung seite 4.
  • Alle Fundamente:
Unebenheiten bis 5 Millimeter.
  • Alle Fundamente:
Gefälle maximal 1 Zentimeter pro Meter.

Arbeitseinrichtungen:

  • Bauraum:
2 mal die Fläche der Halle + 2 mal die Höhe der Halle im freien Bewegungsraum.
  • Arbeitsplatz:
1 Meter freiraum um die Halle herum mit einer ebenen Fläche.
  • Materialien:
Abladeplatz in maximal 10 Metern Entfernung von der Baustelle.

Beschäftigungseinrichtungen:

  • Elektrizität:
16 Ampère.
  • Sanitär:
Toilet, Wasser.

Standortdienste:

  • Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten.
  • Angegebener Ort für Abfall.
  • Angegebener Standort für Strom.
  • Angegebener Ort zum Entladen.
  • Angegebener Standort für Leihausrüstung.

Montagebedingungen

Kroftman überprüft eine Baustelle, bevor die Montagearbeiten beginnen. Daher sind klare Vereinbarungen wichtig, um Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Für die Montage eines Kroftman-Produkts durch ein Kroftman-Montageteam gelten die folgenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Artikel 1: Allgemein

  1. Kroftman nimmt einen Montageauftrag erst an, wenn die Baustelle nach einer Bauprüfung endgültig genehmigt wurde. Daraus kann Kroftman ableiten, dass alle unten genannten Bedingungen erfüllt sind. Mögliche Abweichungen von diesen Prüfbedingungen müssen nachweislich behoben werden, bevor die Montage beginnen kann.
  2. Der Auftraggeber stellt einen Gabelstapler (Hubkraft 1500 kg) mit Fahrer an dem Entladeort zur vereinbarten Lieferzeit bereit, um die Ware sofort zu entladen.
  3. Am Ende des letzten Montagetages, muss ein autorisierter Mitarbeiter des Auftraggebers für die Bauabnahme und eventuelle (letzte) Zahlung anwesend sein.
  4. Die eventuelle (letzte) Zahlung muss am letzten Montagetag per Banküberweisung bezahlt werden. Der bankbestätigte Beleg muss auf der Baustelle dem Kroftman-Montagemanager überreicht werden, bevor er die Baustelle verlassen darf. Der Auftraggeber wird Eigentümer nach dem Unterschreiben des Abnahmeprotokolls und vollständiger Zahlung. Danach ist der Auftraggeber berechtigt, das Produkt zu nutzen.
  5. Montageabfall und Verpackungsmaterial werden sorgfältig vom Montageteam gesammelt und gestapelt und durch den Auftraggeber entsorgt.
  6. Bei stürmischem Wetter oder einer Temperatur unter 5 ̊C wird die Montage nicht gestartet oder alle laufenden Montagearbeiten werden abgebrochen. Falls erforderlich, wird Kroftman einen neuen Montagetermin ansetzen.
  7. Der Auftraggeber ist verantwortlich für alle benötigten Genehmigungen und Dokumente wie eine Baugenehmigung oder ortsbezogene Statik.
  8. Das Gefälle der Regenrinne folgt immer dem Gefälle des Geländes.

Artikel 2: Der Entladeort

  1. Der Entladeort muss, unabhängig von der Wetterlage, problemlos für Lkw bis zu 46 Tonnen, mit Abmessungen von 22,5m x 3m x 4,5m (L x B x H) und einer Bodenfreiheit von maximal 0,3m leicht zugänglich sein.
  2. Der Entladeort darf nicht weiter als 10m von der Baustelle entfernt sein.
  3. Der Entladeort und der Weg zur Baustelle müssen, unabhängig von der Wetterlage, mit einem Gabelstapler oder Heckstapler gut befahrbar sein.
  4. Der Entladeort muss zur vereinbarten Lieferzeit erreichbar sein und vom Auftraggeber sorgfältig abgeschlossen werden.

Artikel 3: Die Baustelle

  1. Ein Arbeitsraum von mindestens 1 Meter muss um die Bauoberfläche herum gehalten werden.
  2. Die Bauoberfläche und der freie Arbeitsraum müssen leicht zugänglich und gut befahrbar für leichte Nutzfahrzeuge wie Gabelstapler, Rollgerüste, Hubarbeitsbühnen und Teleskopstapler sein, unabhängig von der Wetterlage.
  3. Ein Stromanschluss von 220V (16A) muss innerhalb von 10m von der Baustelle verfügbar sein.
  4. Kroftman-Mechaniker müssen an Arbeitstagen von 8.00 bis 17.00 Uhr Zugang zur Baustelle haben.
  5. Kroftman-Mechaniker müssen Zugang zu sanitären Anlagen haben.

Artikel 4: Zusätzliche Bedingungen für Kroftman-Lagerhallen

Bei Montage mit Betonanker auf einem Betonfundament

  1. Die Betonfundamente, wie von Kroftman ermittelt (Betonring oder Betonplatten) für die Lagerhalle müssen mit den genauen Flächenmaßen gemäß den Kroftman-Konstruktionszeichnungen hergestellt werden.
  2. Die Betonfundamente (Betonring oder Betonplatten) für die Lagerhalle müssen ohne Hindernisse in der Montagefläche der Profile der Halle ausgeführt werden, wie z. B. Ummantelungsrohre, Abwasserrohre und/oder Blitzableiter.
  3. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Errichtung des Fundaments und des eventuellen Betonbodens gemäß der örtlichen Gesetzgebung, der beabsichtigten Verwendung und der allgemeinen Statik der Kroftman-Lagerhalle.
  4. Die Betonoberfläche muss horizontal, flach und ausgehärtet sein. Bei Unebenheiten höher/tiefer als 5mm wird ein wasserdichter Anschluss nicht garantiert.

Bei Montage mit Betonanker auf einem Boden von Betonfertigplatten/Industrieplatten

  1. Die Betonoberfläche muss größer als die Abmessungen der Oberfläche der Lagerhalle laut Kroftmans-Konstruktionszeichnung sein.
  2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die korrekte Konstruktion (wie z. B. Untergrund und Plattendicke) der Betonfertigplatten/Industrieplatten gemäß der örtlichen Gesetzgebung, der beabsichtigten Verwendung und der allgemeinen Statik der Kroftman-Lagerhalle.
  3. Die Montageoberfläche sollte flach sein (Unebenheiten max. 5mm hoch/tief) mit einem maximalen Gefälle von 1 cm/m1 in eine Richtung. Eine gewölbte, gebogene oder verdrehte Oberfläche ist nicht zulässig. Aufgrund der vorhandenen Plattenfugen ist Übergabe mit wasserdichtem Anschluss nicht möglich.

Bei Montage mit Erdnägeln

  1. Montage mit Erdnägeln ist nur für vorübergehende Anwendung auf Pflaster (Pflasterstein, Asphalt) zulässig, wobei der darunterliegende Boden aus sich gesetztem Sand, Kies oder Schotter besteht. Die Pflasterung wird mit 30mm vorgebohrt.
  2. Die Montageoberfläche sollte flach sein (Unebenheiten max. 5mm hoch/tief) mit einem maximalen Gefälle von 1 cm/m1 in eine Richtung. Eine gewölbte, gebogene oder verdrehte Oberfläche ist nicht zulässig. Übergabe mit wasserdichtem Anschluss ist nicht möglich.

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