Das hängt von dem Produkt und den örtlichen Vorschriften ab. Für die vorübergehende Aufstellung ist in der Regel keine Genehmigung erforderlich. Für (halb-)dauerhafte Aufstellungen wenden Sie sich am besten an Ihre Gemeinde.
Sie können die Bauzeichnungen herunterladen, um eine Baugenehmigung zu beantragen. Auf Anfrage können wir Ihnen auch die statischen Berechnungen völlig kostenlos und unverbindlich zur Verfügung stellen.