Sie finden in den Produktspezifikationen die Wind- und Schneehöchstlast aus der offiziellen Statik. Wir empfehlen Ihnen, das Produkt ausschließlich in Wind- und Schneezonen aufzustellen, die innerhalb dieser Normen liegen. Sollten Sie sich trotzdem dazu entscheiden, die Lagerhalle oder das Zelt in einem Bereich mit höheren Wind- und Schneehöchstlasten aufzustellen, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Außerdem erlischt in diesem Fall die Gewährleistung.
Das hängt vom Produkt und den örtlichen Vorschriften ab. Für Fliegende Bauten (Aufbau maximal 5 Jahre), ist normalerweise keine Baugenehmigung erforderlich. Für den (Semi-) permanenten Bau wenden Sie sich am besten an Ihre Gemeinde. Sie können die Bauzeichnungen herunterladen, um eine Baugenehmigung zu beantragen. Auf Anfrage stellen wir die Statik auch kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.